KI darf lernen – aber nicht stehlen: US-Urteil gegen Anthropic zieht globale Konsequenzen

Anthropic durfte laut US-Gericht Bücher zum Training seiner KI verwenden – doch 7 Millionen gespeicherte Raubkopien gingen zu weit. Der Fall markiert eine juristische Zäsur zwischen Innovation und Urheberrechtsverletzung.

Inhalt

US-Gericht entscheidet über Rechte, Pflichten und Grenzen im KI-Zeitalter

Der Fall zwischen dem KI-Startup Anthropic und mehreren US-Autoren bringt frischen Wind in eine der zentralen Debatten des KI-Zeitalters: Wie weit darf Künstliche Intelligenz beim Lernen gehen – und wo beginnt der Missbrauch geistigen Eigentums?

Fair Use – aber nicht um jeden Preis

Goldene Waage auf einem Tisch im eleganten Büro, Symbol für Justiz
oldene Justizwaage auf einem dunklen Tisch in elegantem Büro mit Ledersofa im Hintergrund, warmes Licht –ar 9:16

Dieses Bild wurde mit Midjourney generiert

Laut einem Urteil eines US-Bundesrichters durfte Anthropic – das Unternehmen hinter dem Sprachmodell Claude – urheberrechtlich geschützte Bücher im Rahmen des „Fair Use“ nutzen, um seine KI zu trainieren. Die Nutzung wurde vom Gericht als „hochgradig transformativ“ bewertet: Claude verarbeitet Inhalte nicht wie ein Kopierer, sondern eher wie ein Mensch, der liest, versteht und daraus lernt.

Doch das Urteil hat eine klare Grenze gezogen: Die dauerhafte Speicherung von über 7 Millionen piratierten Büchern in einer internen Trainingsdatenbank sei keinesfalls vom Fair-Use-Prinzip gedeckt. Dieses Vorgehen verletze die Rechte der Urheber massiv und sei nicht zulässig.

Was heißt das für die Branche?

Das Urteil ist ein Meilenstein mit Signalwirkung. Es definiert erstmals rechtlich sauber, dass das Trainieren einer KI mit urheberrechtlich geschützten Inhalten erlaubt sein kanndie Speicherung in großem Stil jedoch illegal bleibt, wenn sie ohne Erlaubnis der Rechteinhaber erfolgt. Damit rücken künftig Transparenz und Datenethik noch stärker in den Fokus von KI-Trainingsprojekten.

Schadensersatz folgt im Dezember

Im Dezember 2025 folgt die nächste Runde: Dann entscheidet das Gericht über mögliche Schadensersatzzahlungen an die betroffenen Autor:innen. Das Urteil wird bereits jetzt als Präzedenzfall für kommende Auseinandersetzungen zwischen Verlagen, Kreativen und KI-Unternehmen gehandelt – und dürfte auch den Diskurs in Europa und Asien maßgeblich prägen.

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